Anleitungen: Vermittlungsgebühr

Vermittlungsgebühr = Werbungskosten

Die Vermittlungsgebühr ist als Werbungskosten zu verstehen. Sie zählt wie z.B. eine Zeitungsannonce, Facebook Werbung, Google Anzeige oder eine Infobroschüre zu den Kosten, die entstehen, um an neue Aufträge zu kommen. Werden Aufträge, die über diese Kanäle akquiriert wurden, später abgesagt, so besteht in der Regel kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die Werbemaßnahme.