Anleitungen: Vermittlungsgebühr

Ich habe keinen Gastspielvertrag mit dem Kunden abgeschlossen. Was nun?

AuftrittsMarkt.de ist ein Portal, um professionelle und semi-professionelle Dienstleister miteinander zu vernetzen. Es wird von allen Dienstleistern erwartet, dass sie im Rahmen einer Buchung mit dem Kunden einen Gastspielvertrag abschließen. Damit wird u.A. auch gewährleistet, dass im Falle einer Absage seitens des Kunden der Dienstleister eine Ausfallgage (Storno) erhält, mit der er bereits angefallene Kosten decken kann. Darunter fällt auch die Vermittlungsgebühr, die als Werbungskosten zu verstehen ist. Es steht jedem Dienstleister frei, auf Verträge mit Kunden zu verzichten, dabei tragen sie das damit einhergehende Risiko und die Kosten im Falle eines Stornos-Falls selbst. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass der Vermittler auf die Bezahlung für seine Leistung (Vermittlungsgebühr) verzichtet.